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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Legal document

Last updated 7 August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VRay unterstützt Organisationen bei der Planung, Entwicklung und dem Betrieb nachhaltiger digitaler Lösungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für eine transparente, partnerschaftliche und professionelle Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.

1. Geltungsbereich

1.1 Zweck

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen VRay (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) für sämtliche angebotenen Dienstleistungen und Produkte.

Sie bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Offerten, Verträge und Auftragsbestätigungen des Anbieters.

1.2 Anwendungsbereich

Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

  • Strategische IT- und Digitalisierungsberatung
  • Unternehmens- und Organisationstransformation
  • Softwareentwicklung und Individualsoftware
  • Softwarearchitektur und Enterprise Architecture
  • Webentwicklung und Webdesign
  • UX/UI-Design und Corporate Design
  • Prozessautomatisierung und Low-Code-Lösungen
  • Künstliche Intelligenz und datenbasierte Lösungen
  • Hosting und Managed Services
  • Wartung und Support
  • Projektleitung, Coaching, Workshops und Schulungen
  • Weitere digitale Dienstleistungen

1.3 Vertragsbestandteile

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Vertragsdokumente in folgender Reihenfolge:

  1. Individueller Vertrag oder Rahmenvertrag
  2. Offerte und Leistungsbeschreibung
  3. Projektspezifische Anhänge (z. B. Service Level Agreement, Auftragsbearbeitungsvertrag, Hosting- und Managed-Services-Bedingungen, Lizenz- und Nutzungsbedingungen oder weitere vereinbarte Anhänge)
  4. Projektvereinbarungen oder Change Requests
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei Widersprüchen geht das höherrangige Dokument dem nachfolgenden vor.

1.4 Abweichende Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern das Gesetz keine strengere Form vorschreibt.

2. Begriffsdefinitionen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:

Anbieter

VRay bzw. das den Auftrag ausführende Unternehmen.

Kunde

Die natürliche oder juristische Person, welche Leistungen des Anbieters bezieht.

Vertrag

Die Gesamtheit aus Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, allfälligen Zusatzvereinbarungen und diesen AGB.

Leistungen

Sämtliche Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, Support-, Hosting- und sonstigen Dienstleistungen des Anbieters.

Werk

Alle im Rahmen eines Auftrags erstellten Ergebnisse, insbesondere Software, Konzepte, Designs, Dokumentationen, Grafiken, Quellcode, Modelle, Präsentationen und ähnliche Arbeitsergebnisse.

Projekt

Ein zeitlich begrenzter Auftrag mit definiertem Leistungsumfang.

Support

Technische Unterstützung, Fehlerbehebung sowie vereinbarte Hilfestellungen nach Projektabschluss.

Wartung

Massnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs, einschliesslich Updates, Sicherheitsaktualisierungen und technischen Anpassungen gemäss vertraglicher Vereinbarung.

Drittanbieter

Unternehmen oder Organisationen, deren Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen des Projekts eingesetzt werden, insbesondere Cloud-, Hosting-, Software- oder Plattformanbieter.

3. Vertragsabschluss

3.1 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt durch eine der folgenden Handlungen zustande:

  • schriftliche Annahme einer Offerte;
  • elektronische Zustimmung (z. B. per E-Mail);
  • Unterzeichnung eines Vertrags;
  • ausdrückliche Beauftragung;
  • oder Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden.

3.2 Offerten

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter Preise, Termine oder Leistungsumfang anpassen.

3.3 Leistungsumfang

Massgebend ist ausschliesslich der in der Offerte oder im Vertrag definierte Leistungsumfang.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

3.4 Änderungen

Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen einer gemeinsamen Vereinbarung.

Termin- und Preisänderungen aufgrund solcher Anpassungen bleiben vorbehalten.

3.5 Beizug Dritter

Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte oder Subunternehmer beizuziehen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt beim Anbieter.

Leistungserbringung und Projektabwicklung

4. Projektabwicklung

4.1 Allgemeines

Der Anbieter erbringt seine Leistungen sorgfältig, nach anerkannten fachlichen Standards sowie unter Berücksichtigung der vereinbarten Projektziele.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bestimmt der Anbieter die Art und Weise der Leistungserbringung sowie die eingesetzten Methoden, Werkzeuge und Technologien.

4.2 Zusammenarbeit

Eine erfolgreiche Projektumsetzung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Kunde voraus.

Beide Parteien verpflichten sich zu einer offenen, zeitnahen und konstruktiven Kommunikation sowie zur gegenseitigen Information über Umstände, welche den Projektverlauf beeinflussen können.

4.3 Ansprechpartner

Jede Vertragspartei benennt mindestens eine verantwortliche Ansprechperson mit der notwendigen Entscheidungsbefugnis.

Änderungen der Ansprechpersonen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

4.4 Projektmethodik

Projekte können nach klassischen, agilen oder hybriden Vorgehensmodellen durchgeführt werden.

Die gewählte Methodik ergibt sich aus der Offerte, dem Vertrag oder den Projektunterlagen.

Bei agilen Projekten stellt die laufende Priorisierung von Anforderungen keinen Change Request dar, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich erweitert wird.

4.5 Kommunikation

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Kommunikation per E-Mail oder über vereinbarte Projektplattformen.

Mündliche Weisungen oder Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch mindestens eine Partei verbindlich.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Allgemeine Mitwirkung

Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge sowie personellen Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung, welche für die Vertragserfüllung erforderlich sind.

5.2 Vollständigkeit der Angaben

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, diese auf sachliche oder rechtliche Vollständigkeit zu überprüfen.

5.3 Freigaben

Der Kunde prüft Entwürfe, Konzepte, Designs, Spezifikationen, Softwarestände oder sonstige Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Frist.

Erteilt der Kunde eine Freigabe oder erhebt innerhalb der vereinbarten Frist keine begründeten Einwände, gelten die betreffenden Arbeitsergebnisse als genehmigt.

5.4 Zugänge und Systeme

Der Kunde stellt erforderliche Zugänge zu Systemen, Plattformen, Servern, Cloud-Diensten oder Drittanwendungen rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Zugänge verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

5.5 Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, vor Arbeiten an bestehenden Systemen vollständige Datensicherungen zu erstellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.6 Rechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Marken, Logos oder Software rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

6. Termine und Fristen

6.1 Termine

Liefer- und Fertigstellungstermine gelten grundsätzlich als Plantermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Verzögerungen

Verzögerungen aufgrund

  • verspäteter Mitwirkung des Kunden,
  • Änderungswünschen,
  • fehlender Freigaben,
  • Ausfällen von Drittanbietern,
  • höherer Gewalt oder
  • sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände

führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Termine.

6.3 Teilabnahmen

Der Anbieter kann Projekte in sinnvolle Teilabschnitte gliedern und diese einzeln zur Prüfung oder Abnahme vorlegen.

7. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

7.1 Änderungswünsche

Der Kunde kann jederzeit Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen.

7.2 Prüfung

Der Anbieter prüft die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Kosten.

7.3 Zusatzaufwand

Leistungen, welche nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind, werden nach Aufwand oder auf Grundlage einer ergänzenden Offerte verrechnet.

7.4 Umsetzung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, bevor eine entsprechende Vereinbarung über Aufwand, Vergütung und Termine getroffen wurde.

7.5 Geringfügige Anpassungen

Kleinere technische Anpassungen oder Optimierungen, welche den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich verändern, können vom Anbieter ohne formellen Change-Request vorgenommen werden, sofern dadurch keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen.

8. Abnahme

8.1 Abnahmeverfahren

Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen informiert der Anbieter den Kunden über die Fertigstellung.

Der Kunde prüft die Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen.

8.2 Mängelrüge

Allfällige wesentliche Mängel sind innerhalb der Abnahmefrist schriftlich mitzuteilen.

Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8.3 Konkludente Abnahme

Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn

  • der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt,
  • die Leistungen produktiv nutzt,
  • oder innerhalb der Abnahmefrist keine wesentlichen Mängel schriftlich geltend gemacht werden.

8.4 Nachbesserung

Der Anbieter behebt berechtigte wesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist.

Nach erfolgter Nachbesserung findet eine erneute Prüfung ausschliesslich hinsichtlich der beanstandeten Mängel statt.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

9. Preise und Vergütung

9.1 Allgemeines

Es gelten die in der Offerte, dem Vertrag oder der jeweils gültigen Preisliste vereinbarten Preise.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.2 Vergütungsmodelle

Leistungen können insbesondere erbracht und verrechnet werden als:

  • Pauschalpreis
  • Aufwand nach Zeit
  • Retainer oder Kontingent
  • Wiederkehrende Abonnements
  • Wartungs- oder Supportvertrag
  • Individuell vereinbarte Vergütungsmodelle

9.3 Aufwand

Leistungen nach Aufwand werden nach effektiv geleisteten Arbeitsstunden oder angebrochenen Zeiteinheiten verrechnet.

Der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz ergibt sich aus der Offerte oder dem Vertrag.

9.4 Drittkosten

Kosten für Leistungen oder Produkte Dritter werden dem Kunden weiterverrechnet, sofern sie für die Vertragserfüllung erforderlich sind und nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Hosting
  • Cloud-Dienste
  • Softwarelizenzen
  • Domains
  • Zertifikate
  • Druckkosten
  • Stockmaterial
  • Reisekosten
  • Gebühren externer Dienstleister

9.5 Reisekosten

Reise- und Spesenkosten werden nur verrechnet, sofern dies vereinbart wurde oder aufgrund der Leistungserbringung notwendig ist.

10. Rechnungsstellung

10.1 Rechnungsstellung

Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen insbesondere wie folgt zu stellen:

  • nach Projektabschluss;
  • nach Projektphasen;
  • periodisch bei langfristigen Projekten;
  • monatlich oder jährlich bei wiederkehrenden Leistungen;
  • nach effektivem Aufwand.

10.2 Akontozahlungen

Bei umfangreichen Projekten kann der Anbieter angemessene Akontozahlungen verlangen.

Die Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Offerte oder dem Vertrag.

10.3 Teilrechnungen

Der Anbieter ist berechtigt, abgeschlossene Projektphasen separat abzurechnen.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 30 Kalendertage netto.

Der Anbieter kann für einzelne Leistungen oder Kunden eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen oder eine Vorauszahlung vereinbaren.

11.2 Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

Der Anbieter ist berechtigt,

  • gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen;
  • Mahngebühren zu erheben;
  • weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen;
  • oder den Vertrag nach vorgängiger Mahnung ausserordentlich zu kündigen.

11.3 Verrechnung

Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12. Wiederkehrende Leistungen

12.1 Support-, Wartungs- und Hostingverträge

Wiederkehrende Leistungen werden gemäss den vereinbarten Abrechnungsintervallen verrechnet.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung jährlich im Voraus.

12.2 Preisanpassungen

Der Anbieter kann Preise für wiederkehrende Leistungen mit Wirkung für die nächste Vertragsperiode anpassen.

Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

12.3 Kündigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können wiederkehrende Verträge mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um ein weiteres Jahr.

13. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche gelieferten Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Konzepte sowie eingeräumten Nutzungsrechte im Eigentum des Anbieters, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

Besondere Leistungen

14. Beratungsleistungen

14.1 Sorgfaltspflicht

Der Anbieter erbringt Beratungs-, Analyse-, Strategie- und Transformationsleistungen nach anerkannten fachlichen Standards sowie mit der im jeweiligen Fachgebiet üblichen Sorgfalt.

14.2 Empfehlungen

Empfehlungen und Konzepte basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen sowie den vom Kunden bereitgestellten Angaben.

14.3 Unternehmerische Entscheidungen

Die Umsetzung von Empfehlungen sowie sämtliche daraus resultierenden geschäftlichen, organisatorischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungen liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden.

14.4 Kein Erfolg geschuldet

Beratungsleistungen stellen Dienstleistungen dar. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Kostenersparnis, keine Umsatzsteigerung und keine Erreichung bestimmter Unternehmensziele.

15. Softwareentwicklung

15.1 Allgemeines

Software wird entsprechend den vertraglich vereinbarten Anforderungen entwickelt.

Der Anbieter kann geeignete Entwicklungswerkzeuge, Frameworks, Bibliotheken sowie Open-Source-Komponenten einsetzen.

15.2 Individuelle Entwicklung

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der vereinbarten Spezifikation oder Offerte.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen gelten nicht als geschuldet.

15.3 Tests

Der Anbieter führt angemessene technische Tests durch.

Die fachliche Prüfung sowie die produktive Freigabe obliegen dem Kunden.

15.4 Open Source

Der Anbieter ist berechtigt, Open-Source-Komponenten einzusetzen.

Für solche Komponenten gelten ausschliesslich die jeweiligen Lizenzbedingungen.

15.5 KI-gestützte Entwicklung

Zur Unterstützung der Entwicklung oder Dokumentation können KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden.

Der Anbieter bleibt für die Qualität und fachliche Prüfung der gelieferten Leistungen verantwortlich.

16. Designleistungen

16.1 Leistungsumfang

Designleistungen können insbesondere umfassen:

  • Corporate Design
  • UX/UI-Design
  • Webdesign
  • Informationsdesign
  • Grafische Gestaltung
  • Wireframes
  • Prototypen
  • Präsentationen

16.2 Entwürfe

Sämtliche Entwürfe, Konzepte und Varianten gelten bis zur vollständigen Bezahlung als Eigentum des Anbieters.

16.3 Freigaben

Mit der Freigabe durch den Kunden gelten Gestaltung, Inhalt und Umsetzung als genehmigt.

Nachträgliche Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen.

17. Hosting und Drittanbieter

Für Hosting-, Betriebs- und Managed-Services-Leistungen gelten ergänzend die Hosting- und Managed-Services-Bedingungen (Anhang C), sofern diese vereinbart wurden.

17.1 Drittanbieter

Zur Leistungserbringung können Dienstleistungen oder Produkte Dritter eingesetzt werden.

Hierzu gehören insbesondere Hosting-, Cloud-, Kommunikations-, KI- oder Zahlungsdienstleister.

17.2 Verfügbarkeit

Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen von Leistungen Dritter.

17.3 Zugangsdaten

Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich.

18. Support und Wartung

18.1 Allgemeines

Support-, Wartungs- und Betriebsleistungen werden ausschliesslich erbracht, sofern sie vertraglich vereinbart wurden.

18.2 Leistungsumfang

Support kann insbesondere umfassen:

  • Fehlerbehebung
  • technische Unterstützung
  • Sicherheitsupdates
  • Softwareupdates
  • kleinere Anpassungen
  • Beratung

18.3 Nicht enthaltene Leistungen

Nicht Bestandteil des Supports sind insbesondere:

  • neue Funktionen
  • grössere Weiterentwicklungen
  • Migrationen
  • individuelle Schulungen
  • Projektarbeiten

Diese Leistungen werden separat vereinbart und vergütet.

18.4 Reaktionszeiten

Reaktions- und Behebungszeiten richten sich nach dem vereinbarten Service Level Agreement (Anhang A), sofern ein solches vereinbart wurde.

19. Workshops und Schulungen

19.1 Durchführung

Workshops, Coachings und Schulungen werden gemäss der vereinbarten Agenda durchgeführt.

19.2 Unterlagen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Schulungsunterlagen im Urheberrecht des Anbieters.

19.3 Aufzeichnungen

Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von Workshops oder Schulungen sind nur mit vorgängiger Zustimmung aller betroffenen Parteien zulässig.

19.4 Lernerfolg

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Lernerfolg oder Prüfungserfolg.

Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und Datenschutz

20. Geistiges Eigentum

20.1 Urheberrechte

Sämtliche Urheber-, Immaterialgüter- und sonstigen Schutzrechte an den durch den Anbieter erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, beim Anbieter.

Dies gilt insbesondere für:

  • Konzepte
  • Strategien
  • Analysen
  • Dokumentationen
  • Software
  • Quellcode
  • Softwarearchitekturen
  • Datenmodelle
  • Grafiken
  • Designs
  • Wireframes
  • Prototypen
  • Präsentationen
  • Schulungsunterlagen
  • Vorlagen
  • Templates
  • Frameworks
  • Methoden und wiederverwendbare Komponenten

20.2 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die im Vertrag oder in der Offerte vereinbarten Nutzungsrechte.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemässen Nutzung der Arbeitsergebnisse.

Soweit vereinbart, gelten ergänzend die Bestimmungen des Anhangs D – Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

20.3 Wiederverwendbare Bestandteile

Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen, Programmbausteine und andere wiederverwendbare Bestandteile auch für andere Projekte und Kunden weiterzuverwenden.

20.4 Quellcode

Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

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21. Referenzrecht

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden sowie das abgeschlossene Projekt in angemessener Form als Referenz zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere:

  • Firmenname
  • Logo
  • kurze Projektbeschreibung
  • eingesetzte Technologien
  • öffentlich zugängliche Screenshots oder Fotografien

Vertrauliche Informationen oder nicht veröffentlichte Inhalte werden nur mit Zustimmung des Kunden verwendet.

Der Kunde kann einer Referenznennung aus berechtigten Gründen schriftlich widersprechen.

22. Vertraulichkeit

22.1 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, welche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Vertragserfüllung zu verwenden.

22.2 Ausnahmen

Nicht als vertraulich gelten Informationen, welche:

  • öffentlich bekannt sind;
  • ohne Vertragsverletzung öffentlich werden;
  • der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren;
  • von Dritten rechtmässig mitgeteilt wurden;
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

22.3 Dauer

Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

23. Datenschutz

23.1 Allgemeines

Der Anbieter bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

23.2 Datenbearbeitung

Personendaten werden ausschliesslich im Umfang bearbeitet, der zur Vertragserfüllung, zur Kommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

23.3 Auftragsbearbeitung

Soweit der Anbieter Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien – soweit erforderlich – einen Auftragsbearbeitungsvertrag (Anhang B) ab.

23.4 Datensicherheit

Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten.

Ein absoluter Schutz vor Datenverlust, Cyberangriffen oder unberechtigten Zugriffen kann jedoch nicht gewährleistet werden.

23.5 Drittanbieter

Zur Vertragserfüllung können externe Dienstleister oder Cloud-Anbieter eingesetzt werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sofern deren Einsatz für die vereinbarten Leistungen erforderlich ist und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Gewährleistung, Haftung und Schlussbestimmungen

24. Gewährleistung

24.1 Allgemeines

Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach anerkannten fachlichen Standards.

24.2 Mängel

Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung oder Abnahme, schriftlich mitzuteilen.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

24.3 Nachbesserung

Bei berechtigten Mängeln erhält der Anbieter zunächst das Recht, diese innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unmöglich, kann der Kunde – soweit gesetzlich zulässig – eine angemessene Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

24.4 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt insbesondere bei:

  • Änderungen durch den Kunden oder Dritte;
  • unsachgemässer Verwendung;
  • Missachtung von Betriebs- oder Nutzungshinweisen;
  • Verwendung ungeeigneter Hard- oder Software;
  • Fehlern oder Ausfällen von Drittanbietern;
  • höherer Gewalt.

25. Haftung

25.1 Haftungsgrundsatz

Der Anbieter haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

25.2 Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter insbesondere nicht für:

  • indirekte Schäden;
  • Folgeschäden;
  • entgangenen Gewinn;
  • Produktions- oder Betriebsausfälle;
  • Datenverlust;
  • Reputationsschäden;
  • entgangene Einsparungen;
  • Schäden aufgrund von Cyberangriffen oder Sicherheitsvorfällen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters;
  • Ausfälle von Cloud-, Hosting- oder sonstigen Drittanbietern.

25.3 Haftungshöchstbetrag

Die Gesamthaftung des Anbieters aus einem einzelnen Auftrag ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die vom Kunden für den betreffenden Auftrag tatsächlich bezahlte Vergütung begrenzt.

25.4 Mitverschulden

Hat der Kunde durch Verletzung seiner Mitwirkungs-, Prüfungs- oder Sicherungspflichten zur Entstehung oder Vergrösserung eines Schadens beigetragen, reduziert sich eine allfällige Haftung des Anbieters entsprechend.

26. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die verspätete oder unterlassene Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese auf Ereignisse zurückzuführen ist, welche ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Krieg,
  • Terror,
  • Streiks,
  • behördliche Massnahmen,
  • Pandemien,
  • länger andauernde Strom- oder Internetausfälle,
  • Cyberangriffe,
  • Ausfälle von Cloud- oder Kommunikationsdiensten.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses.

27. Vertragsbeendigung

27.1 Ordentliche Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

27.2 Ausserordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • schwerwiegender Vertragsverletzung;
  • wiederholtem Zahlungsverzug;
  • Zahlungsunfähigkeit;
  • Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens;
  • schwerwiegender Verletzung gesetzlicher Vorschriften.

27.3 Vergütung

Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwendungen sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt zu vergüten.

28. Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse jederzeit anpassen.

Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten AGB, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

29. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zugrunde liegenden Vertragsverhältnissen ist Zürich, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

31. Ergänzende Vertragsbestandteile

Soweit ausdrücklich vereinbart, können ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere folgende Dokumente Bestandteil des Vertrags werden:

  • Service Level Agreement (SLA)
  • Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV)
  • Verzeichnis der Unterauftragsbearbeiter
  • Hosting- und Managed-Services-Bedingungen
  • Lizenz- und Nutzungsbedingungen
  • Projekt- und Zusammenarbeitsbedingungen
  • Informationssicherheitsrichtlinie
  • weitere projektspezifische Anhänge oder Leistungsbeschreibungen

Die vorgenannten Dokumente gelten nur, soweit sie im jeweiligen Vertrag, in der Offerte oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden.

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